Testamentsvollstreckung und Vermögensübergabe

Haben Sie ihr Testament schon verfasst?
Mit dem Tod beschäftigen sich die wenigsten Menschen gerne und zum Glück scheint er weit weg. Jedoch hat Umfragen zufolge nur ein Viertel der Bevölkerung ein Testament verfasst. Sobald Vermögenswerte vorhanden sind, sollte dringend die Vermögensnachfolge geregelt sein.
Als Steuerberater und zertifizierter Testamentsvollstrecker (EBS) bringe ich umfassende Kenntnisse und Erfahrung durch steuerliche Kompetenz im Erbrecht mit.

Wer sollte ein Testament haben?

  • grundsätzlich jeder
  • Inhaber komplexer Vermögenswerte
  • Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern (Patchwork-Familien)
  • Versorger von behinderten Menschen
  • Grundsätzlich jeder, der schutzbedürftige
    oder minderjährige Angehörige hat

Wir
helfen Ihnen
spätere Erb-
streitereien
zu vermeiden.

Unser Service

Wir erarbeiten bereits im Vorfeld die Testamentsgestaltung
  • Wir erarbeiten bereits im Vorfeld die Testamentsgestaltung
  • Wir führen den letzten Willen des Erblassers aus
  • Wir regulieren die Nachlassverbindlichkeiten
  • Die Erbschaftsteuererklärung wird von uns erstellt
  • Und die festgesetzte Erbschaftsteuer wird von uns abgeführt
  • Durch Dauertestamentsvollstreckung verwalten wir langfristig den Nachlass z. B. für Minderjährige oder auch erwachsende Erben

Ein paar Fakten zum Thema Erbschaft:

  • Erbvolumen in Deutschland in Milliarden Euro Von 2006 bis 2016 insgesamt 2.023 (mehr als 2 Billionen Euro)
  • In jedem 3. Erbfall sind Steuern an den Fiskus zu zahlen.
    (in 2009 4,4 Mrd. Euro)
  • In jedem 3. Erbfall entstehen Erbengemeinschaften mit
    drei und mehr Beteiligten
  • Bei jedem 5. Erbfall gibt es Streit unter den Beteiligten
  • Lediglich 29 % der Deutschen haben ihren Nachlass ihren
    Wünschen entsprechend in einem Testament geregelt

»Wir verschaffen Ihnen Vorsprung«

Hiervon sind nur 3 % juristisch einwandfrei formuliert !

(Quelle: EMND-Institut, Bielefeld) Als Steuerberater und ausgebildeter Testamentsvollstrecker (EBS) kenne ich die Problematik nur zu genau. Immer wieder stoße ich in meiner täglichen Arbeit auf Defizite bei der Vermögensnachfolgeregelung. Durch Testamentsvollstreckung lassen sich viele dieser Probleme besser in den Griff bekommen. Mit einem Netzwerk von Fachanwälten und Notaren lassen sich maßgeschneiderte Vermögensnachfolgeregelungen erstellen. Dabei ist jede Regelung so individuell wie die Person, um die es geht. Nach vollständiger Bestandsaufnahme können nach den Wünschen und Bedürfnissen des Erblassers Regelungen und Maßnahmen vorgeschlagen werden, die dem „letzten Willen“ am ehesten entsprechen.Beispielsweise können überschuldete Kinder durch Testamentsvollstreckung dennoch erben, ohne dass die Gläubiger sofort Zugriff auf das Erbe haben. Oder es können bei Minderjährigen Kindern durch Testamentsvollstreckung aufwendige familienrechtliche Genehmigungen vermieden werden. Manche Erben können nach Auffassung der Erblasser mit Geld nicht umgehen. Durch Testamentsvollstreckung kann eine dauerhafte, gleichbleibende Versorgung der Erben gewährleistet werden. Und auch die erbschaftssteuerliche Gestaltung kann durch Testamentsvollstreckung optimiert werden. Der Testamentsvollstrecker stellt sicher, dass der letzte Wille des Erblassers vollzogen wird. Notfalls auch gegen den Widerstand der Erben. Auch wenn Sie sich nur informieren möchten oder zu diesem oder einem anderen steuerlichen Themen Rat suchen: Sprechen Sie mit uns …