Photovoltaikanlagen

Photovoltaik spielt in unserer nachhaltigen Energiezukunft eine bedeutende Rolle. Ende 2018 waren in Deutschland Photovoltaikanlagen von ca. 46 TWh installiert, verteilt auf ca 1,6 Millionen Anlagen.

Bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen sind einige Aspekte zu beachten. Wenn Sie eine netzgekoppelte Anlage betreiben und den Strom an den jeweiligen Netzbetreiber verkaufen, liegt grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit vor. Sie haben jedoch verschiedene Möglichkeiten der unternehmerischen Zuordnung und der umsatzsteuerlichen Behandlung.

Handeln ist also angesagt.

Hier zeigt es sich, dass es durchaus Sinn macht einen, mit dieser Thematik vertrauten, Steuerberater an der Seite zu haben. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit im der Firma ibeko solar GmbH sind wir genau der richtige Partner für Sie und Ihre Photovoltaikanlage.

Ein paar Fakten zum Thema:

  • Sie gelten als Existenzgründer mit entsprechenden Konsequenzen
  • Bei Regelbesteuerung sind im Gründungs- und im Folgejahr monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben
  • Bei Regelbesteuerung muss nach Ablauf eines jeden Jahres eine Umsatzsteuererklärung abgeben
  • Bei der Kleinunternehmerregel entfallen zwar Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen jedoch geht auch der Vorsteuerabzug verloren
  • Gewerbesteuer fällt erst ab einem gewerbesteuerlichen Gewinn von über 24.500,00 € an
  • Die steuerlichen Zuordnungswahlrechte müssen Zeitnah ausgeübt werden

starker Partner für sonnige Zeiten

Unsere Leistungen für Sie:

  • Beratung bei der Planung von PV-Anlagen
  • Betreuung bei der Anmeldung bei Ämtern
  • Erstellung der Buchführung
  • Erfüllung der steuerlichen Pflichten in Zusammenhang mit Ihrer PV-Anlage.
    Wie z.B. Abgabe der mtl. Umsatzsteuervoranmeldung
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Steuerliche Abwicklung „Sonnen Community“
  • Abklärung der Unternehmereigenschaft (wer ist/wird Unternehmer)